Kündigung der Hundehaftpflicht
Wann kann ich eine Hundehaftpflicht kündigen?
Die Versicherung bieten oft unterschiedliche Laufzeiten an und erhebt je nach Laufzeit Zuschläge. 10- und 5-Jahresverträge können nach 3 Jahren oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ordentlich von einem der Vertragspartner gekündigt werden. 1 Jahresverträge können spätestens nach 1 Jahr unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ordentlich von einem der Vertragspartner gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängern sich die Verträge automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, sofern sich der Umfang der Versicherung nicht erhöht. Sollte die Grundlage für das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit entfallen wird der Vertrag nach Mitteilung sofort aufgehoben. Zuviel gezahlte Beiträge werden Ihnen nach Abrechung zurück erstattet! Sie erhalten sich also Ihre Flexibilität und sparen Geld.
Haben Sie Ihren Hund nicht mehr - egal aus welchem Grund - melden Sie dies bitte unmittelbar Ihrer Versicherung. Der Vertrag kann dann umgehend aufgehoben werden!